Allgemeine Geschäftsbedingungen für Telematik

BESTÄTIGUNG

Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Dienste die Echtzeitverfolgung von Gegenständen und Videoaufzeichnungen durch die in Fahrzeugen installierten Kameras einschließen. Die Echtzeitverfolgung und die Videoaufzeichnungen können dabei auch Bewegungen von Personen, wie z. B. Angestellten, Kunden oder Auftragnehmern, erfassen.. Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass es in seiner Verantwortung liegt, die Einhaltung aller Datenschutzvorschriften, in den jeweiligen Ländern, bei der Nutzung der Dienste, zu gewährleisten..

DIE GRUNDLAGEN

1. BEGRIFFSDEFINITIONEN

1.1. Einige der Wörter und Sätze in diesen Geschäftsbedingungen haben eine bestimmte Bedeutung. Sie in Druckbuchstaben dargestellt und werden im Abschnitt „Begriffsdefinitionen“ am Ende dieser Geschäftsbedingungen erläutert.

1.2. Der Singular schließt den Plural ein und umgekehrt. Begriffe, die Personen bezeichnen, umfassen Einzelpersonen, Einzelkaufleute, Personengesellschaften, juristische Personen und Vereinigung von Personen ohne eigene Rechtspersönlichkeit.

1.3. Die Worte "einschließen" oder "einschließlich" beschränken etwas nicht nur auf die folgenden Beispiele.

1.4. Jede Bezugnahme auf ein bestimmtes Gesetz oder eine bestimmte Verordnung in diesen Geschäftsbedingungen schließt dieses Gesetz bzw. diese Verordnung in der geänderten, ersetzten oder erweiterten Fassung ein.

2. REIHENFOLGE DER DOKUMENTE

2.1. Im Falle eines Konflikts zwischen den Dokumenten gilt die Reihenfolge der höchsten Priorität:

2.1.1. die Auftragsbestätigung;

2.1.2. die Gebührentabelle; und

2.1.3. diese Geschäftsbedingungen.

3. ZUSTANDEKOMMEN UND BEGINN DES VERTRAGES

3.1. Der Vertrag wird geschlossen und beginnt am Tag des Inkrafttretens.

3.2. Diese Geschäftsbedingungen stellen die einzigen Vertragsbedingungen dar, unter denen der Anbieter die Dienstleistungen für den Kunden erbringt. Sie regeln alle Verträge in Bezug auf die Dienstleistungen unter Ausschluss aller anderen Vertragsbedingungen. Hiervon unberührt sind etwaige Individualabreden zwischen den Parteien.

DIENSTLEISTUNGEN

4. PFLICHTEN DES ANBIETERS

4.1. Der Anbieter erbringt die Dienstleistungen mit der Sorgfalt und Sachkenntnis, die unter den gegebenen Umständen zu erwarten sind.

4.2. Der Anbieter beliefert den Kunden mit Produkten entsprechend der Auftragsbestätigung.

4.3. Der Anbieter stellt die Datenberichte auf der Internetseite zur Verfügung.

4.4. Der Anbieter stellt dem Kunden einen eindeutigen, personalisierten Benutzernamen und ein Passwort zur Verfügung, damit der Kunde auf die Internetseite zugreifen und die Dienste nutzen kann. Der Kunde ist verpflichtet, die ihm zugeordneten Benutzernamen und Passwort vor dem Zugriff durch Dritte zu schützen.

4.5. Vorbehaltlich und in Übereinstimmung mit diesen Geschäftsbedingungen gewährt der Anbieter dem Kunden für die Erstlaufzeit (und jede Folgelaufzeit) ein nicht-exklusives Recht auf:

4.5.1. Zugriff und Browsing der Inhalte der Internetseite; und

4.5.2. Download und Druck der Berichte dieser Internetseite, vorausgesetzt, dass:

4.5.3. der Kunde die Warenzeichen oder Handelsnamen des Anbieters in keiner Weise ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung des Anbieters verwendet; und

4.5.4. keinen Teil der Internetseite auf einer anderen Internetseite vervielfältigt oder speichert. 5. PFLICHTEN DES KUNDEN 5.1. Der Kunde ist verpflichtet:

5.1.1. die Produkte nur für ihren Zweck, in sorgfältiger und sachgerechter Weise, unter Beachtung der Anweisungen und Spezifikationen des Anbieters zu verwenden;

5.1.2. sicherzustellen, dass alle Beschränkungen und Verpflichtungen, die ihm durch diese Geschäftsbedingungen auferlegt werden, auch für seine Mitarbeiter, Auftragnehmer und/oder Unternehmensgesellschaften gelten;

5.1.3. sicherzustellen, dass alle diese Mitarbeiter, Auftragnehmer und/oder Unternehmensgesellschaften alle Beschränkungen und Verpflichtungen in vollem Umfang einhalten; und

5.1.4. alle angemessenen, insbesondere technisch erforderlichen Anweisungen, die auf der Internetseite publiziert sind oder dem Kunden von Zeit zu Zeit vom Anbieter mitgeteilt werden, in Bezug auf die Nutzung der Internetseite zu befolgen;

5.1.5. ausschließlich die SIM-Karte zu verwenden:

5.1.5.1. in Kombination mit der Hardware; und

5.1.5.2. für die Übermittlung von Standortdaten zwischen der Flotte und den Systemen des Anbieters.

6. INSTALLATION

6.1. Falls der Anbieter die Installation vornimmt, wird er mit dem Kunden einen Installationstermin vereinbaren. Die Installation kann vom Anbieter oder von einem von ihm beauftragten Dritten durchgeführt werden.

6.2. Unter bestimmten Umständen ist es erforderlich, dass der Anbieteroder ein von ihm beauftragter Dritter einen Gegenstand oder ein Fahrzeug im Fuhrpark des Kunden anpasst, einstellt, ergänzt oder verändert, um die Hardware zu installieren. Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die durch solche Anpassungen, Einstellungen, Änderungen oder Modifikationen verursacht werden. Ziffer 17 bleibt hiervon unberührt.

6.3. Storniert der Kunde eine vereinbarte Installation weniger als 24 (vierundzwanzig) Stunden vor der Installation oder versäumt er es anderweitig, den Fuhrpark zum vereinbarten Datum, zur vereinbarten Zeit oder am vereinbarten Ort der Installation zu übergeben, kann der Anbieter dem Kunden eine Gebühr für die verspätete Stornierung der Installation pro Fahrzeug oder Vermögenswertes gemäß der Gebührenordnung in Rechnung stellen.

6.4. Wenn die Installation durch den Anbieter oder einen von ihm beauftragten Dritten durchgeführt wird, hat der Kunde 14 Tage nach Abschluss der Installation Zeit, zu prüfen, dass:

6.4.1. die Hardware funktioniert; und

6.4.2. im Falle der Installation von Kameras die Qualität der Videoaufzeichnungen ausreichend ist.

6.5. Wenn die Installation vom Kunden vorgenommen wird:

6.5.1. die gesamte Hardware wird vom Anbieter an den Standort des Kunden oder an eine andere, zwischen dem Anbieter und Kunden vereinbarte Adresse, geliefert;

6.5.2. das Risiko an der Hardware des Anbieters geht auf den Kunden über, wenn die Hardware an den Kunden geliefert wird;

6.5.3. der Kunde muss die Hardware innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung der Hardware installieren; und

6.5.4. vorbehaltlich der Klausel 17.1 haftet der Anbieter nicht für Verluste oder Schäden, die durch Fahrlässigkeit oder Nichtbeachtung der Installationsanweisungen des Anbieters entstehen.

6.6. Sollte der Kunde nach der Überprüfung der Hardware gemäß Artikel 6.4 nicht mit der Funktionstüchtigkeit der Hardware und/oder der Qualität der Videoaufzeichnungen zufrieden sein, muss er etwaige mangelhafte Installationsleistungen innerhalb von 14 Tagen nach der Installation schriftlich an die auf der Website des Anbieters angegebenen Kontaktdaten melden.

6.7. Innerhalb von 14 Tagen nach der Benachrichtigung gemäß Klausel 6.6 prüft der Lieferant oder ein von ihm beauftragter Dritter die Hardware zu einem Zeitpunkt und an einem Ort, der für den Kunden angemessen ist, und behebt alle Schäden zur Zufriedenheit des Lieferanten (in angemessener Weise).

7. NICHTVERSCHULDEN DES ANBIETERS

7.1. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass die Zugänglichkeit, Genauigkeit und Verfügbarkeit der Internetseite (oder relevante Teile davon), der Datenberichte, die Standortdaten von Systemen und Videoaufzeichnungen, Technologien und anderen Faktoren, einschließlich mobiler Kommunikationsdienste, außerhalb der Kontrolle des Anbieters liegen. Aufgrund der Art solcher Technologien und Systeme können sich Probleme wie Ausfälle, Verbindungsstörungen, Netzüberlastungen, Signalverschlechterungen, topografische, elektromagnetische und andere Störungen nachteilig auf die Zugänglichkeit und Verfügbarkeit der Internetseite, der Datenberichte, der Standortdaten und/oder der Videoaufzeichnungen auswirken. Der Anbieter garantiert nicht, dass die auf der Internetseite zur Verfügung gestellten Datenberichte, Standortdaten, Videoaufzeichnungen und Funktionen weiterhin von den Mobilkommunikationsdiensten unterstützt werden oder dass der Kunde in der Lage sein wird, die auf der Internetseite als Teil der Dienste zur Verfügung gestellten Datenberichte, Standortdaten, Videoaufzeichnungenl oder Funktionen für die beabsichtigte Nutzung zu verwenden, da dies teilweise von Umständen abhängt, die außerhalb der angemessenen Kontrolle des Anbieters liegen.

7.2. Der Kunde erkennt an und erklärt sich damit einverstanden, dass die Produkte und Dienstleistungen ausschließlich für das Flottenmanagement konzipiert und bestimmt sind. Der Anbieter ist nicht verantwortlich für die Einhaltung der Datenschutzverpflichtungen des Kunden, die Arbeitnehmerverhältnisse, die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen oder Versicherungsbedingungen sowie die rechtliche Zulässigkeit der Nutzung der Produkte und Dienstleistungen durch den Kunden.

7.3. Unter Berücksichtigung der Regelungen in Klausel 7.2 gibt der Anbieter keine Zusicherung oder Garantie dafür ab, dass die Videoaufzeichnungsfunktion einen bestimmten Vorfall aufzeichnet oder dass die Videoaufzeichnung, sofern vorhanden, eines bestimmten Vorfalls geeignet ist, um einen Versicherungsanspruch, eine Rückforderung gegenüber einem Dritten oder anderweitig geltend zu machen.

7.4. Unter Berücksichtigung der Regelungen in Klausel 7.2 liegt es in der Verantwortung des Kunden, sich zu vergewissern, dass er durch die Nutzung der Dienste in der Lage ist, die für ihn geltenden gesetzlichen oder behördlichen Verpflichtungen zu erfüllen. Der Anbieter haftet in keinem Fall im Zusammenhang mit diesem Vertrag, sei es aus Vertrag, aus Delikt (einschließlich in jedem Fall Fahrlässigkeit), aus Falschdarstellung (mit Ausnahme arglistiger Falschdarstellung), aus Verletzung gesetzlicher Pflichten oder anderweitig für die Verletzung geltender Gesetze oder Vorschriften, die für die Geschäftstätigkeit des Kunden im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienste gelten. Klausel 17 bleibt unberührt.

7.5. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, dafür zu sorgen, dass die Verwendung der Hardware den für die Fahrzeuge oder Anlagen in seinem Fuhrpark geltenden behördlichen oder gesetzlichen Anforderungen entspricht. Der Anbieter übernimmt keine Garantie dafür, dass die Hardware für die Fahrzeuge oder Anlagen im Fuhrpark des Kunden geeignet ist, es sei denn, dies ist in einer vom Anbieter dem Kunden zur Verfügung gestellten Hardwarespezifikation festgelegt.

7.6. Der Kunde stellt den Anbieter von allen Ansprüchen, Forderungen, Klagen, Verfahren, Schadensersatzansprüchen, Gebühren, Kosten und Auslagen frei, die gegen den Lieferanten in irgendeiner Weise geltend gemacht werden, die sich aus oder im Zusammenhang mit (i) der Nichteinhaltung der Verantwortung des Kunden gemäß Klausel 7.5 und/oder (ii) der Verwendung der Hardware außerhalb der dem Kunden vom Anbieter zur Verfügung gestellten Hardwarespezifikationen ergeben können, sofern er diese ((i) und/oder (ii)) zu vertreten hat

7.7. Der Anbieter hat jederzeit das Recht, den Zugang zur Internetseite vorübergehend zu suspendieren, um die Internetseite oder Teile davon zu warten oder zu reparieren, Änderungen an der Funktionalität, der Präsentation, den Merkmalen, den Zugangsmodi und dem materiellen Inhalt der Internetseite vorzunehmen, ohne den Kunden darüber zu informieren.

PRODUKTE - EIGENTUM UND ERSATZ

8. EIGENTUM AN DER HARDWARE

8.1. Vorbehaltlich der Klausel 8.2:

8.1.1. alle Hardware, die der Anbieter dem Kunden für die Nutzung der Dienste zur Verfügung stellt, bleibt Eigentum des Anbieters. Der Kunde darf sich weder als Eigentümer der Hardware ausgeben noch das Eigentum des Anbieters bestreiten, noch darf der Kunde diese Hardware verkaufen, verleihen, vermieten, belasten, veräußern oder sich von ihrem Besitz trennen, es sei denn, dies geschieht nach ausdrücklichen schriftlichen Anweisungen des Anbieters oder mit dessen vorheriger schriftlicher Zustimmung;

8.1.2. wird der Kunde:

8.1.2.1. keine Kennzeichnung auf der Hardware verunstalten, zerstören, verändern oder unkenntlich machen; und

8.1.2.2. die Hardware an den Lieferanten zurückgeben, wenn dies gemäß diesen Geschäftsbedingungen erforderlich ist;

8.1.3. Das Recht des Kunden zur Nutzung der Hardware erlischt umgehend, wenn:

8.1.3.1. gegen den Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde;

8.1.3.2. der Kunde seine Geschäftstätigkeit einstellt; oder

8.1.3.3. der Kunde beabsichtigt, die Hardware zu verkaufen, zu verleihen, zu vermieten, zu belasten, zu veräußern oder sich von ihrem Besitz zu trennen;

8.2. Klausel 8.1 findet keine Anwendung, wenn der Kunde die Hardware vom Anbieter erwirbt, auf diesen Erwerb wird in der Auftragsbestätigung ausdrücklich hingewiesen. Unter diesen Umständen geht das rechtliche und tatsächliche Eigentum an dem Produkt (gegebenenfalls mit Ausnahme der Firmware und der SIM-Karte) vom Anbieter auf den Kunden über, sobald

8.2.1. die Hardware geliefert wurde und

8.2.2. alle vom Kunden im Zusammenhang mit der Hardware geschuldeten Beträge beim Anbieter eingegangen sind.

9. GEWÄHRLEISTUNG FÜR DIE HARDWARE

9.1. Wenn der Kunde dem Anbieter unverzüglich nach der Feststellung schriftlich mitteilt, dass ein Teil oder die gesamte Hardware mangelhaft ist, wird der Anbieter:

9.1.1. die Hardware zu einem für den Kunden günstigen Zeitpunkt und an einem geeigneten Ort überprüfen; oder

9.1.2. den Kunden auffordern, die Hardware an den Geschäftssitz des Anbieters zu retournieren.

9.2. Vorbehaltlich der Klausel

9.3 und nachdem der Kunde eine Mitteilung gemäß Klausel 9.1 gemacht hat, muss der Anbieter, wenn die Mitteilung gemäß Klausel 9.1 innerhalb der Erstlaufzeit beim Anbieter eingegangen ist, (nach seinem Ermessen) die defekte Hardware reparieren oder ersetzen. 9.3. Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Hardware gemäß Ziff. 9.2 zu reparieren oder zu ersetzen, wenn:

9.3.1. der Mangel darauf zurückzuführen ist, dass der Kunde die Anweisungen des Anbieters in Bezug auf Lagerung, Installation, Inbetriebnahme, Verwendung, Wartung oder Austausch der Hardware nicht befolgt hat;

9.3.2. der Kunde die Hardware ohne die schriftliche Zustimmung des Anbieters verändert oder repariert hat;

9.3.3. der Mangel auf eine vorsätzliche Beschädigung, Fahrlässigkeit oder ungeeignete und/oder unangemessene Verwendung durch den Kunden oder Dritte zurückzuführen ist;

9.3.4. der Defekt auf Schäden zurückzuführen ist, die durch die Verwendung der Hardware außerhalb der vereinbarten Betriebsparameter, durch Blitzeinschlag oder Spannungsspitzen verursacht wurden;

9.3.5. der Mangel durch einen Unfall des Fahrzeugs oder durch die Beschädigung der Anlage, in die die Hardware eingebaut ist, entstanden ist; oder

9.3.6. im Falle des Neon-Produkts oder eines anderen batteriebetriebenen Produkts oder Geräts, wenn dieses Produkt oder Gerät vor mehr als drei Jahren an den Kunden geliefert wurde oder sein Standortalarm mehr als 1.200 Mal aktiviert wurde.

9.4. Mit Ausnahme der Bestimmungen in der Klausel 9 haftet der Anbieter dem Kunden gegenüber nicht für defekte Hardware.

9.5. Diese Geschäftsbedingungen gelten für jede reparierte oder ersetzte Hardware, die vom Anbieter gemäß Klausel 9.2 vorgenommen wurde.

ZAHLUNGEN

10. ZAHLUNG DER FÄLLIGEN BETRÄGE AN DEN ANBIETER

10.1. In Übereinstimmung mit dieser Klausel und der entsprechenden Auftragsbestätigung zahlt der Kunde die fälligen Rechnungen per Lastschrift. Sofern in der Auftragsbestätigung nicht anders angegeben, hat der Kunde alle fälligen Beträge innerhalb von 14 (vierzehn) Tagen nach Rechnungsdatum zu zahlen.

10.2. Preise, die im Rahmen dieses Vertrages genannt sind, verstehen sich ausschließlich aller Umsatz- und sonstigen Steuern und Abgaben, die für die Lieferung der Produkte und Dienstleistungen gelten und vom Kunden zu zahlen sind.

10.3. Der Anbieter ist berechtigt, durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Kunden die Preise für die vom Anbieter erbrachten Leistungen nach eigenem Ermessen anzupassen, sofern und soweit sich die für die Erbringung der Leistungen angefallenen Material- und Personalkosten insgesamt erhöht haben und nur soweit wie sich dadurch der Gesamtpreis erhöht, wobei der Anbieter sicherstellt, dass eine nachträgliche Gewinnerhöhung zugunsten des Anbieters mit der Preisanpassung nicht verbunden ist. Wenn der Kunde dem Angebot des Anbieters zur Preisanpassung ausdrücklich zustimmt, wird die Preisanpassung wirksam. Dem Kunden steht im Falle des Zugangs eines Angebots zur Preisanpassung vom Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Der Anbieter weist in seiner Mitteilung auf die Rechtsfolgen und den Umfang dieses Sonderkündigungsrechts hin.

10.4. Zusätzlich zu dem Recht des Anbieters, den Preis gemäß Klausel 10.3 anzupassen, gilt nach Ablauf der Erstlaufzeit, d.h. in einer Folgelaufzeit, gilt der jeweils gültige Listenpreis für die Produkte und Dienstleistungen.

10.5. Der Kunde ist verpflichtet, alle ordnungsgemäß fälligen Zahlungen im Rahmen eines Vertrages ohne jeglichen Abzug zu leisten, sei es durch Aufrechnung, Gegenforderung, Skonto, Nachlass oder ähnliches.

11. NICHTZAHLUNG DES KUNDEN

11.1. Zahlt der Kunde einen ordnungsgemäß fälligen Betrag an den Anbieter aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag nicht zum oder vor dem Fälligkeitsdatum, kann der Anbieter:

11.1.1. dem Kunden Zinsen auf den überfälligen Betrag in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz in Rechnung stellen (diese Zinsen laufen täglich bis zum Tag der tatsächlichen Zahlung auf und sind auf Verlangen zu zahlen); und/oder

11.1.2. jederzeit nach dem Fälligkeitsdatum ohne Benachrichtigung des Kunden eine Verbindlichkeit des Kunden gegenüber dem Lieferanten mit einer Verbindlichkeit des Lieferanten oder eines verbundenen Unternehmens gegenüber dem Kunden, wie z. B. einer vom Anbieter oder einem verbundenen Unternehmen gehaltenen Kaution, verrechnen, unabhängig davon, ob es sich um eine gegenwärtige oder künftige Verbindlichkeit handelt und unabhängig davon, ob eine der beiden Verbindlichkeiten im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen entstanden ist oder nicht. Macht der Anbieter von seinen Rechten gemäß dieser Klausel Gebrauch, so hat dies keine Auswirkungen auf andere Rechte oder Rechtsmittel, die ihm gemäß diesen Geschäftsbedingungen oder anderweitig zur Verfügung stehen.

11.2. Der Anbieter (oder seine Agenten oder Vertreter) können Bonitätsprüfungen über den Kunden durchführen. Der Kunde erteilt hiermit dem Anbieter (und seinen Agenten oder Vertretern) seine Zustimmung zur Durchführung solcher Überprüfungen. Der Kunde nimmt hiermit zur Kenntnis und erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen der Bonitätsprüfung Informationen über den Kunden an zugelassene Auskunfteien oder Dritte weitergegeben werden können.

INFORMATIONSSCHUTZ

12. RECHT AN GEISTIGEM EIGENTUM

12.1. Alle Rechte an geistigem Eigentum, die sich aus oder in Verbindung mit den Dienstleistungen (einschließlich der Datenberichte) oder den Produkten ergeben, sind das Eigentum des Anbieters oder seiner Lizenzgeber.

12.2. Der Anbieter ist Eigentümer aller Daten, die durch den Betrieb oder die Erbringung der Dienstleistungen erzeugt werden oder damit in Zusammenhang stehen. Zu diesen Betriebs- und Erbringungsdaten gehören keine personenbezogenen Daten nach Maßgabe der Bestimmungen der Klausel 14.

12.3. Der Kunde ist Eigentümer aller Daten, die der Kunde dem Anbieter im Zusammenhang mit den Dienstleistungen zur Verfügung stellt. Der Anbieter kann diese Daten verwenden, soweit dies für die Erbringung der Dienstleistungen erforderlich ist.

12.4. Der Kunde ermächtigt den Lieferanten, eine Kopie der Daten gemäß Klausel 12.3 in anonymisierter, aggregierter Form (Identität des Kunden und der betroffenen Personen kann nicht festgestellt werden) zu speichern und zu verwenden, um Datenanalysen in Bezug auf die für seine Kunden erbrachten Dienstleistungen durchzuführen und neue Produkte und Dienstleistungen zu entwickeln ("statistische Daten").

12.5. Der Kunde gewährt dem Lieferanten hiermit ein nicht ausschließliches, lizenzfreies, voll bezahltes, unwiderrufliches, weltweites Recht und eine Lizenz, auf die statistischen Daten zuzugreifen, sie zu prüfen, zu analysieren, zu verwenden, zu manipulieren, zu kopieren und für eigene Zwecke zu verändern. Die Verwendung der Informationen zur Erstellung und Verbreitung von Berichten, Analysen und Daten auf der Grundlage der statistischen Daten ist hierin eingeschlossen.

13. VERTRAULICHKEIT

13.1. Der Kunde und der Anbieter verpflichten sich, für die Dauer dieses Vertrags und für einen anschließenden Zeitraum von drei Jahren alle internen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht zuzulassen, dass diese kopiert, verwendet, offengelegt oder veräußert werden, es sei denn, dies geschieht in Übereinstimmung mit diesem Vertrag. Die Bestimmungen der Klausel 13 gelten nicht für vertrauliche Informationen, die bereits öffentlich bekannt sind oder zu einem späteren Zeitpunkt öffentlich bekannt werden, es sei denn, es liegt ein Verstoß gegen diesen Vertrag oder eine Offenlegung vertraulicher Informationen vor, die:

13.1.1. aufgrund von Gesetzen oder Vorschriften als Antwort auf eine Anfrage einer Strafverfolgungs- oder Regulierungsbehörde erforderlich sind;

13.1.2. die im Zusammenhang mit einer gerichtlichen Anordnung oder einer anderen ähnlichen Aufforderung erfolgen;

13.1.3. im Zusammenhang mit einer geplanten Fusion, Übernahme oder einer ähnlichen Transaktion notwendig sind;

13.1.4. an ein verbundenes Unternehmen oder ein mit dem Anbieter verbundenes Unternehmen erfolgen; oder

13.1.5. an die Dienstleister des Anbieters für die Erbringung der Dienstleistungen im Namen des Anbieters notwendig sind.

14. DATENSCHUTZ

14.1. Der Kunde und der Anbieter verpflichten sich, alle Bestimmungen der Datenschutzgesetze einzuhalten. Dies schließt die Verpflichtung des Kunden ein, die betroffenen Personen ordnungsgemäß über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten durch den Anbieter im Auftrag des Kunden zu informieren. Der Kunde erkennt an, dass es in seiner Verantwortung liegt, alle relevanten Datenschutz-Folgenabschätzungen durchzuführen und sich zu vergewissern, dass die Grundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten gegeben ist und seine Datenschutzpolitik angemessen ist.

14.2. Der Kunde und der Anbieter erkennen an, dass in Bezug auf alle personenbezogenen Daten, die der Anbieter im Namen des Kunden in Verbindung mit diesem Vertrag verarbeitet, der Kunde der Verantwortliche und der Anbieter der Auftragsverarbeiter ist.

14.3. Der Anbieter darf personenbezogene Daten und Standortdaten nur erheben, verarbeiten, speichern und nutzen:

14.3.1. soweit dies für die Erfüllung des Vertrages und die Verbesserung der Dienste erforderlich ist;

14.3.2. in Übereinstimmung mit den rechtmäßigen, dokumentierten und angemessenen Anweisungen des Kunden (die, sofern nicht anders vereinbart, darin bestehen, personenbezogene Daten in dem Umfang zu verarbeiten, der für die Erfüllung des Vertrags und die Verbesserung der Dienstleistungen erforderlich ist); oder

14.3.3. die zur Einhaltung der Datenschutzgesetze erforderlich sind.

14.4. Der Kunde beauftragt den Anbieter mit der Erhebung, Verarbeitung, Speicherung und Nutzung der personenbezogenen Daten für die in der obigen Klausel genannten Zwecke 14.3.

14.5. Der Kunde stimmt hiermit der Ernennung von Unterauftragsverarbeitern durch den Anbieter zu, die von Zeit zu Zeit vom Anbieter zur Unterstützung der Erbringung der Dienstleistungen für den Kunden beauftragt werden können, einschließlich der Auslagerung seiner Rechenzentren durch den Anbieter an einen Dritten innerhalb UK oder des Europäischen Wirtschaftsraums. Der Anbieter gewährleistet, dass diese Dritten rechtlich an ihre jeweiligen Verpflichtungen gemäß den Bestimmungen der Datenschutzgesetze als weitere Auftragsverarbeiter gebunden sind. Der Anbieter teilt dem Kunden auf Anfrage jährlich mit, welche Unterauftragsverarbeiter für ihn tätig sind und ob eine Verarbeitung außerhalb von UK oder des Europäischen Wirtschaftsraums stattfindet.

14.6. Der Kunde kann seine Zustimmung zur Verarbeitung personenbezogener Daten im Zusammenhang mit diesem Vertrag jederzeit widerrufen. Ein solcher Widerruf muss dem Anbieter schriftlich zugehen und berührt den Vertrag nicht. Der Widerruf lässt die Verpflichtungen des Kunden (einschließlich der Zahlungsverpflichtungen) aus diesem Vertrag unberührt. Der Kunde erkennt an, dass der Anbieter infolge eines solchen Widerrufs möglicherweise nicht in der Lage ist, die Dienstleistungen zu erbringen.

14.7. Der Anbieter ergreift geeignete technische und organisatorische Maßnahmen, um die im Rahmen des Vertrags erhobenen personenbezogenen Daten gegen zufällige oder unrechtmäßige Zerstörung oder zufälligen Verlust, Änderung, unbefugte Weitergabe oder unbefugten Zugang sowie gegen alle anderen unrechtmäßigen Formen der Verarbeitung zu schützen. Diese Maßnahmen müssen unter Berücksichtigung des Stands der Technik und der Kosten ihrer Durchführung ein Maß an Sicherheit bieten, das den von der Verarbeitung ausgehenden Risiken und der Art der zu schützenden Daten angemessen ist.

14.8. Sobald der Anbieter von einer unbefugten Weitergabe personenbezogener Daten erfährt, ist er verpflichtet:

14.8.1. den Kunden unverzüglich zu benachrichtigen; und

14.8.2. mit dem Kunden zusammenzuarbeiten und die vom Kunden angeordneten angemessenen kommerziellen Schritte zu unternehmen, um bei der Untersuchung, Abschwächung und Behebung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten zu helfen.

14.9. Der Anbieter muss:

14.9.1. sicherstellen, dass seine Mitarbeiter, die Zugang zu den personenbezogenen Daten haben können, einer Vertraulichkeitsverpflichtung oder einer beruflichen oder gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht unterliegen;

14.9.2. die Verarbeitung der personenbezogenen Daten innerhalb von 120 Tagen nach Beendigung oder Ablauf des Vertrags oder, falls früher, der Dienstleistungen, auf die sie sich beziehen, einzustellen und die personenbezogenen Daten und alle Kopien davon oder die darin enthaltenen Informationen so bald wie möglich danach entweder zurückzugeben oder sicher aus den Systemen zu löschen. Um Zweifel auszuschließen, gilt dies nicht für die statistischen Daten, die der Lieferant zurückbehalten darf; und

14.9.3. soweit gesetzlich zulässig, dem Kunden weitere Informationen zur Verfügung zu stellen und (soweit zutreffend) bei der Durchführung von Audits oder Überprüfungen zu kooperieren, die der Kunde vernünftigerweise verlangen kann, um sicherzustellen, dass der Anbieter die in dieser Klausel 14 genannten Verpflichtungen einhält. Dies bedeutet jedoch nicht, dass der Anbieter verpflichtet ist, Informationen über (i) interne Preisinformationen des Anbieters, (ii) Informationen über andere Kunden des Anbieters (einschließlich Preisinformationen), (iii) nicht öffentliche externe Berichte des Anbieters, (iv) interne Berichte des Anbieters, (v) geistige Eigentumsrechte des Anbieters oder (vi) Informationen, die gegen Datenschutzgesetze verstoßen, zur Verfügung zu stellen oder den Zugang zu diesen zu gestatten. Darüber hinaus kann innerhalb eines Zeitraums von 12 (zwölf) Monaten maximal ein Audit oder eine Überprüfung gemäß dieser Klausel aktiviert werden, vorausgesetzt, der Kunde und der Anbieter vereinbaren (in angemessener Weise) einen für beide Seiten günstigen Termin für das Audit oder die Überprüfung.

14.10. Der Kunde als für die Datenverarbeitung Verantwortlicher garantiert, dass:

14.10.1. er über alle Befugnisse und Zustimmungen verfügt, die erforderlich sind, damit der Anbieter die personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit den Datenschutzgesetzen für die Zwecke dieses Vertrags verarbeiten kann; und

14.10.2. er die Verpflichtungen eines für die Verarbeitung Verantwortlichen gemäß den Datenschutzgesetzen erfüllt hat und während der Laufzeit des Vertrags weiterhin erfüllen wird.

14.11. Der Kunde hält den Anbieter schadlos gegen alle Ansprüche, Forderungen, Klagen, Verfahren, Schadensersatzforderungen, Kosten und Ausgaben, die gegen den Anbieter in Bezug auf oder in Verbindung mit einer Verletzung von Klausel 14.10 erhoben werden.

14.12. Der Kunde und der Anbieter erkennen an, dass die Vereinbarung besteht, dass der Kunde auf Anfragen von betroffenen Personen, staatlichen und/oder gerichtlichen Organisationen bezüglich der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Anbieter antwortet und dass der Anbieter auf Anfrage des Kunden dem Kunden für diese Zwecke angemessene Unterstützung leistet.

14.13. Im Anhang zu diesen Geschäftsbedingungen werden der Gegenstand und die Dauer der Verarbeitung, die Art und der Zweck der Verarbeitung, die Art der personenbezogenen Daten und die Kategorien der betroffenen Personen gemäß Artikel 28 Absatz 3 der Datenschutz-Grundverordnung oder gleichwertiger Bestimmungen von Datenschutzgesetzen angegeben. Im Verhältnis zwischen dem Kunden und dem Anbieter verleiht der Anhang weder dem Kunden noch dem Anbieter ein Recht oder erlegt eine Verpflichtung auf.

BEENDIGUNG DES VERTRAGS

15. BEENDIGUNG DES VERTRAGS

15.1. Für alle Kunden mit Ausnahme von PAYGO-Kunden bleibt der Vertrag für die Erstlaufzeit und jede Folgelaufzeit in Kraft, es sei denn, er wird gemäß Klausel 15.2 oder Klausel 15.4 gekündigt.

15.2. Während der Erstlaufzeit oder der Folgelaufzeit kann der Kunde den Vertrag mit einer Frist von mindestens 28 Tagen kündigen, wobei diese Kündigungsfrist am letzten Tag der Erstlaufzeit abläuft, oder der nachfolgenden Laufzeit (wie zutreffend). Jede Kündigung gemäß dieser Klausel muss per E-Mail vom Kunden an telematicscancellations@radius.com erfolgen. Der Anbieter akzeptiert keine andere Form der Kündigung durch den Kunden gemäß dieser Klausel, und wenn eine solche Kündigung erfolgt, hat der Kunde die Preise bis zum Vertragsende weiterhin zu zahlen.

15.3. Daneben kann der Kunde den Vertrag während der Erstlaufzeit oderder Folgelaufzeit kündigen, wenn der Anbieter eine Übertragung des Unternehmens des Anbieters auf einen Dritten gemäß Klausel 19 bekannt gibt. Die Kündigung hat innerhalb von 28 Tagen nach Bekanntgabe der Übertragung per E-Mail vom Kunden an telematicscancellations@radius.com zu erfolgen. Der Anbieter akzeptiert keine andere Form der Kündigung durch den Kunden gemäß dieser Klausel, und wenn eine solche Kündigung erfolgt, hat der Kunde die Preise weiterhin bis zum Vertragsende zu zahlen.

15.4. Der Anbieter kann unbeschadet seiner sonstigen Rechte aus diesem Vertrag, den Vertrag durch schriftliche Mitteilung kündigen:

15.4.1. mit einer schriftlichen Kündigungsfrist von mindestens 28 (achtundzwanzig) Tagen zum Ende eines jeden Kalendermonats kündigen; oder

15.4.2. mit sofortiger Wirkung, wenn:

15.4.2.1. der Kunde eine wesentliche Bestimmung oder Bedingung dieses Vertrags nicht einhält oder erfüllt, einschließlich der Nichtzahlung, sofern diese Nichterfüllung oder Vertragsverletzung (sofern sie behebbar ist) nicht innerhalb von 20 Tagen nach schriftlicher Mitteilung, in der die Verletzung genannt und ihre Behebung verlangt wird, behoben worden ist; oder

15.4.2.2. eines der folgenden Ereignisse eintritt: (i) wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren oder ein ähnliches Verfahren eröffnet oder mangels Masse abgelehnt wird; (ii) wenn der Kunde nicht mehr in der Lage ist, seine Schulden zu begleichen, oder anderweitig zahlungsunfähig wird; oder (iii) wenn der Kunde seine Geschäftstätigkeit einstellt oder einzustellen droht;

15.4.2.3. eine Verzögerung oder ein Versäumnis bei der Erfüllung des Vertrags aufgrund eines Ereignisses höherer Gewalt eingetreten ist und diese Verzögerung oder dieses Versäumnis über einen Zeitraum von drei Monaten andauert; oder

15.4.2.4. der Kunde eine Bonitätsprüfung gemäß Artikel 11.2 nicht besteht.

15.5. Ist der Kunde ein PAYGO-Kunde, kann der Anbieter oder der PAYGO-Kunde unbeschadet seiner sonstigen Rechte aus diesem Vertrag den Vertrag mit einer Frist von mindestens 3 (drei) Monaten zum letzten Tag des jeweiligen Kalendermonats schriftlich kündigen.

16. ZAHLUNG DES KUNDEN BEI VERTRAGSBEENDIGUNG

16.1. Der Kunde ist verpflichtet, alle unbezahlten Gebühren bis einschließlich zum Zeitpunkt der Kündigung zu zahlen.

16.2. Bei Beendigung des Vertrages ist der Kunde verpflichtet, die Hardware an den Anbieter zurückzugeben, es sei denn, der Kunde hat die Hardware gekauft. Wenn der Kunde die Hardware verloren oder beschädigt hat oder nicht in der Lage ist, sie innerhalb von 60 (sechzig) Tagen nach Beendigung der Dienste in gutem, handelsüblichem Zustand an den Anbieter zurückzugeben, muss der Kunde dem Anbieter eine Gebühr für die Nichtrückgabe zahlen, die in der Gebührentabelle festgelegt ist. Zur Klarstellung: Wenn der Kunde zu irgendeinem Zeitpunkt die ihm gelieferte Hardware nicht in seinem Besitz oder unter seiner Kontrolle hat, kann der Anbieter die Hardware als verloren betrachten, sofern der Kunde nicht das Gegenteil beweisen kann.

HAFTUNG

17. VERANTWORTUNG JEDER PARTEI

17.1. Keine der Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen ist so zu verstehen, dass sie die Haftung des Anbieters ausschließt oder beschränkt in Bezug auf:

17.1.1. Tod und Körperverletzung;

17.1.2. Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit;

17.1.3. Betrug und arglistige Täuschung; sowie

17.1.4. Verluste und Schäden, die durch vorsätzliches Handeln des Anbieters, seiner leitenden Angestellten, Mitarbeiter, Vertreter oder Auftragnehmer verursacht wurden.

17.2. Bei einfach fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, die wesentlich für die Erreichung des Zwecks des Vertrags ist und auf deren Erfüllung der Kunde regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalspflichten), ist die Haftung des Anbieters auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden beschränkt. Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen.

17.3. Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters nach § 536 a Abs. 1, 1. Alt. BGB wegen Mängeln, die bereits zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorhanden sind, ist ausgeschlossen.

18. HÖHERE GEWALT

Wird eine Vertragspartei durch ein Ereignis höherer Gewalt an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gehindert oder deren Erfüllung verzögert, so ist sie von der Erfüllung bzw. pünktlichen Erfüllung ihrer Verpflichtungen entbunden, solange das Ereignis höherer Gewalt andauert. Die Partei verpflichtet sich, alle zumutbaren Anstrengungen zu unternehmen, um das Ereignis höherer Gewalt zu überwinden oder zu umgehen, damit sie ihre vertraglichen Verpflichtungen erfüllen kann.

SONSTIGES

19. ÜBERTRAGUNG AUF EINE ANDERE PARTEI

Der Anbieter kann seine Rechte und Pflichten im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen ohne Zustimmung des Kunden frei übertragen. Der Anbieter wird dem Kunden 3 (drei) Monate vor der Übertragung dem Kunden die Übertragung mitteilen. Der Kunde darf ohne die vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters weder den Vertrag noch seine Rechte oder Verpflichtungen aus diesen Geschäftsbedingungen abtreten, übertragen, belasten, lizenzieren oder anderweitig veräußern oder damit handeln.

20. RECHTE DRITTER

Jeder Vertrag wird zugunsten des Kunden und des Anbieters geschlossen und ist nicht dazu bestimmt, Dritte zu begünstigen oder von Dritten durchsetzbar zu sein, mit Ausnahme der Bestimmungen über die Unterlizenzierung von Software durch Dritte. Das Recht des Kunden oder des Anbieters zur Kündigung, zum Rücktritt oder zur Vereinbarung einer Änderung, eines Verzichts, einer Abänderung oder eines Vergleichs im Rahmen der oder in Bezug auf diese Geschäftsbedingungen ist nicht von der Zustimmung Dritter abhängig.

21. KEINE PARTNERSCHAFTS- ODER VERTRETUNGSVEREINBARUNG

21.1. Der Vertrag umfasst nicht:

21.1.1. die Gründung einer Partnerschaft, eine Ausschließlichkeitsvereinbarung oder ein Gemeinschaftsunternehmen zwischen den Vertragsparteien;

21.1.2. die Bevollmächtigung einer Vertragspartei für die andere Vertragspartei; oder

21.1.3. die Ermächtigung einer der Vertragsparteien, für die andere Vertragspartei oder in deren Namen Verpflichtungen einzugehen.

22. KEIN VERZICHTSERKLÄRUNG

22.1. Auf einen Verstoß gegen eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen kann nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Vertragspartei, die den Verstoß nicht begangen hat, verzichtet werden.

22.2. Das Versäumnis oder die Verzögerung bei der Durchsetzung oder teilweisen Durchsetzung einer Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen durch den Kunden oder den Anbieter kann nicht als Verzicht auf eines seiner Rechte gemäß diesen Geschäftsbedingungen ausgelegt werden. Der Verzicht einer Vertragspartei auf die Verletzung oder Nichterfüllung einer Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen durch die andere Vertragspartei gilt nicht als Verzicht auf eine spätere Verletzung oder Nichterfüllung und hat keinerlei Auswirkungen auf die anderen Bedingungen in diesen Geschäftsbedingungen.

23. RECHTSWIDRIGKEIT, UNGÜLTIGKEIT ODER NICHT DURCHSETZBARKEIT EINES TEILS DES VERTRAGES Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen von einem Gericht oder einer anderen zuständigen Behörde als ungesetzlich oder nicht durchsetzbar eingestuft werden, bleiben die anderen Bestimmungen in diesen Geschäftsbedingungen weiterhin gültig.

24. VERTRAGSÄNDERUNGEN Der Anbieter behält sich das Recht vor, diese Geschäftsbedingungen bei Veränderung der Gesetzeslage, der höchstrichterlichen Rechtsprechung oder der Marktgegebenheiten jederzeit abzuändern, sofern diese Änderung nicht zu einer Umgestaltung des Vertragsgefüges führt. Wenn der Kunde dem Angebot des Anbieters zur Änderung der Geschäftsbedingungen ausdrücklich zustimmt, wird die Preisanpassung wirksam. Dem Kunden steht im Falle des Zugangs eines Angebots zur Änderung dieser Geschäftsbedingungen vom Anbieter ein Sonderkündigungsrecht zu. Der Anbieter weist in seiner Mitteilung auf die Rechtsfolgen und den Umfang dieses Sonderkündigungsrechts hin. Die Ziff. 10.3 und 10.4 bleiben unberührt.

25. GESAMTVEREINBARUNG Diese Geschäftsbedingungen stellen die gesamte Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Anbieter in Bezug auf den Vertrag dar und ersetzen alle früheren Vereinbarungen, Absprachen und Abmachungen zwischen dem Kunden und dem Anbieter in Bezug auf den Vertrag, immer vorausgesetzt, dass die Nutzung der Internetseite durch den Kunden durch die Nutzungsbedingungen der Internetseite geregelt wird. Hiervon unberührt sind etwaige Individualabreden zwischen den Parteien.

26. RECHTSWAHL Das Zustandekommen, der Bestand, der Aufbau, die Erfüllung, die Gültigkeit und alle Aspekte des Vertrags und dieser Geschäftsbedingungen unterliegen dem deutschen Recht.

BEGRIFFSDEFINITIONEN

Partnerunternehmen sind alle Unternehmen, die den Anbieter direkt oder indirekt kontrollieren oder von ihm kontrolliert werden oder mit ihm gemeinsam kontrolliert werden; Gebührenübersicht bezeichnet die Gebühren, die unter dem nachstehenden Link eingesehen werden können: https://www.radiustelematics.com/de/terms-conditions-rt/charges/

Datum des Inkrafttretens ist der früheste der beiden folgenden Zeitpunkte: (i) das Datum, an dem der Kunde die Auftragsbestätigung unterzeichnet, (ii) das Datum, an dem der Kunde seine erste Zahlung leistet, oder (iii) das Datum, an dem der Kunde mit der Nutzung der Dienste beginnt;

Vertrauliche Informationen sind Informationen von kommerziellem, geschütztem oder sonstigem Wert, die eine Vertragspartei der anderen Vertragspartei offenbart, die als vertraulich gekennzeichnet sind oder vernünftigerweise als vertraulich angesehen werden können und die nicht an die Öffentlichkeit gelangt sind oder unabhängig entwickelt wurden;

Vertrag bedeutet die Auftragsbestätigung und diese Geschäftsbedingungen, die zwischen dem Kunden und dem Anbieter für die Lieferung der Produkte und der Dienstleistungen (und, falls zutreffend, den Verkauf von Produkten) vereinbart wurden, gemäß Klausel 3;

Kunde ist die in der Auftragsbestätigung angegebene Rechtsperson, die die Dienstleistungen oder das Produkt vom Anbieter kauft oder, wenn es keine solche Auftragsbestätigung gibt, das Unternehmen, das die Dienste nutzt;

Datenschutzgesetze bedeutet die EU-DSGVO sowie die anwendbaren Datenschutzvorschriften des jeweiligen Mitgliedstaates der Europäischen Union, dem die Partei unterliegt. Die Begriffe "personenbezogene Daten", "Verarbeitung", "für die Verarbeitung Verantwortlicher", "Datenverarbeiter" und "betroffene Person" haben die gleiche Bedeutung wie in den Datenschutzgesetzen;

Datenberichte sind visuelle und andere Darstellungen von Telematikdaten, die durch die Nutzung der Dienste durch den Kunden erzeugt werden und über die Internetseite zugänglich sind;

EU-DSGVO bedeutet die Allgemeine Datenschutzverordnung ((EU) 2016/679);

Flotte bezeichnet die Fahrzeuge oder Vermögenswerte, die über die Dienste aufgespürt oder nachverfolgt werden;

Höhere Gewalt bedeutet ein Ereignis oder eine Reihe von zusammenhängenden Ereignissen, die außerhalb der angemessenen Kontrolle der betroffenen Partei liegen (einschließlich Stromausfällen, Arbeitskämpfen, Gesetzesänderungen, Pandemien, Katastrophen, Explosionen, Bränden, Überschwemmungen, Unruhen, Terroranschlägen und Kriegen);

Hardware bezeichnet Telematik- oder Ortungseinheiten für Fahrzeuge oder Güter und zugehörige Peripheriegeräte, die Firmware, Kamera, Batterie und SIM-Karte umfassen können, aber nicht müssen;

Erstlaufzeit die in der Auftragsbestätigung angegebene Vertragsdauer; Installation bedeutet den Einbau der Hardware in die Flotte;

Geistiges Eigentum bedeutet alle Patente, eingetragenen oder nicht eingetragenen Geschmacksmusterrechte, Marken oder sonstigen Eigentumsrechte an den Produkten oder Dienstleistungen, alle Urheberrechte und Datenbankrechte, alle anderen ähnlichen oder gleichwertigen geistigen oder gewerblichen Rechte oder Eigentum, die nach den Gesetzen aller Rechtsordnungen auf der ganzen Welt bestehen, unabhängig davon, ob sie eingetragen sind oder nicht und unabhängig davon, ob sie verbrieft, bedingt oder zukünftig sind, sowie alle Umkehrungen, Erneuerungen, Wiederbelebungen und Erweiterungen der vorgenannten Rechte und alle Rechte aus Lizenzen, Genehmigungen, Anordnungen, Gesetzen oder anderweitig in Bezug auf die vorgenannten Rechte;

Listenpreis ist der unter dem nachfolgenden Link angegebene Preis für die Produkte und Dienstleistungen (der vom Anbieter von Zeit zu Zeit aktualisiert werden kann): https://www.radiustelematics.com/de/terms-conditions-rt/list-price/

Standortdaten sind Daten über die geografische Position der Flotte und andere Nachrichten, die an die oder von der Flotte gesendet werden;

Mobile Kommunikationsdienste sind die mobilen elektronischen Kommunikationsdienste, die für die Übermittlung von Standortdaten verwendet werden;

Partei bedeutet je nach Fall den Anbieter oder den Kunden.

PAYGO-Kunde bezeichnet einen Kunden, der das Produkt und die Dienstleistungen auf monatlicher Basis, wie in der Auftragsbestätigung beschrieben, bezieht;

Preise bedeutet: a) je nachdem, welcher der Preise für die Produkte und Dienstleistungen der aktuelle ist: i. die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Preise: ii. wie zwischen dem Kunden und dem Anbieter schriftlich vereinbart; oder iii. wie gemäß Klausel 10.3 geändert; oder iv. für die Folgelaufzeit, der jeweils geltende Listenpreis gemäß Klausel 10.4 und b) die jeweils in der Gebührenordnung festgelegten Gebühren;

Produkte bedeutet die Hardware, die vom Kunden gekauft oder dem Kunden vom Anbieter zur Verfügung gestellt wird, damit der Kunde sie für die Erstlaufzeit und jede Folgelaufzeit für die Erbringung der Dienstleistungen nutzen kann, sowie alle zugehörige Software, SIM-Karte und Firmware;

Auftragsbestätigung bedeutet die vom Anbieter an den Kunden gesendete Bestätigung;

Dienste bedeutet die Flottenverfolgungsdienste und/oder den Zugriff auf Videoaufzeichnungen, die über die proprietäre webbasierte Software des Anbieters und/oder den Fahrzeugprüfdienst bereitgestellt werden;

SIM bedeutet Subscriber Identity Module-Karte, die Netzübertragungszeit bereitstellt;

Statistische Daten haben Bedeutung entsprechend Klausel 12.4;

Folgelaufzeit bezeichnet den Zeitraum von einem Jahr nach der Erstlaufzeit und jeden darauffolgenden Zeitraum von einem Jahr;

Anbieter ist das Unternehmen der Radius-Unternehmensgruppe, wie in der Auftragsbestätigung angegeben;

Geschäftsbedingungen bedeutet diese Geschäftsbedingungen, die Auftragsbestätigung und alle relevanten Rechnungen;

Internetseite bedeutet www.velocityfleet.com, www.kinesisfleet.com, www.radiustelematics.com und jede Nachfolge-Internetseite und den darin enthaltenen Inhalte (einschließlich aller angezeigten Materialien und Grafiken wie Datenbanken, Karten, Fotografien und anderer Bilder), einschließlich der Datenberichte;

Fahrzeugprüfdienst ist die vom Anbieter bereitgestellte Anwendung, die bei der Dokumentation der regelmäßigen Fahrzeugprüfungen unterstützt.

Anhang: Personenbezogene Daten Dieser Anhang enthält bestimmte Einzelheiten über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten, wie sie in Artikel 28 Absatz 3 DSGVO oder in gleichwertigen Bestimmungen anderer Datenschutzgesetze vorgeschrieben sind.

Gegenstand und Dauer der Verarbeitung der personenbezogenen Daten Der Gegenstand und die Dauer der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sind in den Geschäftsbedingungen dargelegt.

Art und Zweck der Verarbeitung der personenbezogenen Daten Die Art und der Zweck der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sind in den Geschäftsbedingungen dargelegt. Die Arten der zu verarbeitenden personenbezogenen Daten Die in den Datenberichten enthaltenen personenbezogenen Daten und die Standortdaten. Die Kategorien der betroffenen Personen, auf die sich die personenbezogenen Daten

beziehen Die Personen, die als Fahrer in der Flotte tätig sind. Die Pflichten und Rechte des für die Verarbeitung Verantwortlichen Die Pflichten und Rechte des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen sind in den Geschäftsbedingungen dargelegt.