Lenk- und Ruhezeiten für Lkw-Fahrer – Das ist zu beachten
Die langen Strecken, die ein Lkw-Fahrer zurücklegt, erfordern höchste Konzentration und Aufmerksamkeit. Um die Leistungsfähigkeit aufrechtzuerhalten und die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber klare Regeln für Lenk- und Ruhezeiten festgelegt. Diese ermöglichen es, ausreichend zu pausieren und somit die Fahrt sicher und entspannt zu gestalten.

Erschöpfung am Steuer ist lebensgefährlich. Sekundenschlaf kann zu schweren Unfällen führen. Sekundenschlaf ist nicht selten, wie der Deutsche Verkehrssicherheitsrat in einer Befragung im Jahr 2016 herausfand. 46 % der Befragten gaben an, schon einmal während der Fahrt kurz eingeschlafen zu sein. 22 % ist das sogar schon mehrmals passiert. Die Lenk- und Ruhezeiten für Lkw sollen diesen verhindern und dafür sorgen, dass Lkw-Fahrer ausreichend Ruhe und Erholung erhalten.
Lenk- und Ruhezeiten für Lkws einfach erklärt
Die Lenk- und Ruhezeiten sind eine sinnvolle Sicherheitsvorkehrung, welche nicht nur den Fahrer, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer schützen. Finde heraus, wo sie geregelt sind und was die Verordnungen vorsehen.
Gesetzesgrundlage für LKW Lenk- und Ruhezeiten
Wer sich mit dem Thema auseinandersetzt, kommt nicht um die europäische Verordnung (EG) Nr. 561/2006 herum. Sie ist die wichtigste Verordnung für die Lenk- und Ruhezeiten von Lkw-Fahrern und gilt für alle gewerblichen Gütertransporte mit einem Gewicht über 3,5 t. Nur Deutschland bildet eine Ausnahme, denn hier gelten die Regelungen bereits ab 2,8 t (wenn gewerblicher Transport) und es liegt die Fahrpersonalverordnung (FPersV) zugrunde. Bei all den Regelungen ist außerdem das Arbeitszeitgesetz zu beachten (ArbZG), da Lenkzeit gleichzeitig auch Arbeitszeit ist.
Regelungen des Gesetzgebers
Die Gesetze regeln nicht nur die täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten für Lkw-Fahrer, sondern auch die erlaubten Lenkzeiten sowie die nötigen Lenkunterbrechungen, also die Pausen. Die Lenk- und Ruhezeiten für Lkw-Fahrer bieten gewisse Flexibilität. Pausen können aufgeteilt werden, um den Fahrplan besser an die individuellen Bedürfnisse anzupassen. Dabei hängt die Dauer der täglichen Lkw-Ruhezeiten auch davon ab, ob der Fahrer alleine im Fahrzeug ist oder ob eine Doppelbesetzung vorliegt.
Die nachfolgende Tabelle zeigt die Lenk- und Ruhezeiten von Lkw-Fahrern in Übersicht:
Regel | Beschreibung |
---|---|
Tägliche Lenkzeit | Die höchstmögliche Lenkzeit beträgt 9 Stunden pro Tag. |
Wöchentliche Lenkzeit | Die höchstmögliche Lenkzeit pro Woche beträgt 56 Stunden. Bei zwei aufeinanderfolgenden Wochen beträgt die höchstmögliche Lenkzeit 90 Stunden. |
Pausen | Nach 4,5 Stunden Fahrt muss der Lkw-Fahrer die Lenkzeit für 45 Minuten unterbrechen. Der Fahrer kann die Pause splitten. Die erste Pause muss dann 15 Minuten, die zweite Pause 30 Minuten betragen. |
Tägliche Ruhezeit | Die tägliche Lkw-Ruhezeit beträgt mindestens 11 Stunden. |
Ruhezeit bei Doppelbesetzung | Jeder Fahrer muss eine Ruhezeit von 9 Stunden innerhalb von 30 Stunden einhalten. |
Wöchentliche Ruhezeit | Diese beträgt 45 zusammenhängende Stunden. Die wöchentliche Ruhezeit muss der Lkw-Fahrer jedoch nicht am Wochenende einlegen, stattdessen ist sie auch an anderen beliebigen Tagen möglich. Die Ruhezeit muss spätestens nach 6 aufeinanderfolgenden Tagen beginnen. |
Die Verordnung regelt außerdem, dass Fahrer die wöchentlichen Ruhezeiten nicht auf Parkplätzen oder im Lkw verbringen dürfen. Stattdessen müssen sie geeignete Unterkünfte aufsuchen. Die Räumlichkeiten sollten sowohl über eine Schlafgelegenheit, als auch über sanitäre Einrichtungen verfügen.Der Arbeitgeber trägt die Kosten.
Ausnahmen für Lenk- und Ruhezeiten
Es gibt einige Ausnahmen, welche die Gesetze vorsehen und ebenfalls regeln. So können die Lenk- und Ruhezeiten von Lkw-Fahrern gelegentlich abweichen:
- Die tägliche maximale Lenkzeit kann zweimal in der Woche auf 10 Stunden erhöht werden, wenn dies keinen Einfluss auf die wöchentliche Lenkzeit hat.
- Die wöchentliche Ruhezeit kann alle zwei Wochen auf 24 Stunden (anstelle von 45 Stunden) reduziert werden. Voraussetzung ist, dass der Fahrer in der vorherigen Woche oder in der darauf eine Ruhezeit von mindestens 45 Stunden einhält und die reduzierte Zeit innerhalb von 3 Wochen nach der verkürzten Ruhezeit aufholt.
Zudem greifen je nach Situation weitere Ausnahmen bei außergewöhnlichen Umständen, die jedoch individuell zu prüfen sind. Erhöht sich dadurch die Lenkzeit, muss der Lkw-Fahrer sie durch gleichwertige Ruhepausen ausgleichen. Regelmäßige Staus, überfüllte Raststätten oder Wetterereignisse sind jedoch kein legitimer Grund für eine Lenkzeitverlängerung.
Dokumentationspflicht für Lenk- und Ruhezeiten
Du siehst, dass die Lenk- und Ruhezeiten für Lkw-Fahrer strikt geregelt sind. Sowohl Arbeitgeber als auch Fahrer müssen sich an die Vorschriften halten. Auch das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) ist für die Kontrolle zuständig.
Durch einen digitalen Fahrtenschreiber können Unternehmen die Zeiten nachweisen. Dieser ist seit 2006 laut Gesetz in allen neu zugelassenen gewerblichen Lkws mit einem zulässigen Gesamtgewicht von über 3,5 Tonnen verpflichtend. Er speichert alle Daten zu den Lenk- und Ruhezeiten sowie Geschwindigkeiten, Strecken und Pausenzeiten auf einer Fahrerkarte.
Moderne Fahrtenschreiber sind oft Teil eines Telematik-Systems und übertragen alle gesammelten Daten an eine Plattform, welche die Daten in einer Cloud ablegt, sodass diese nicht verloren gehen können. Der Fahrtenschreiber lässt sich in Echtzeit auslesen und das System kann dem Flottenmanager helfen, dass alle Fahrer die gesetzlichen Regelungen erfüllen. Dafür muss er nicht selbst aufwendige Berechnungen durchführen, da das System dies für ihn übernimmt.

Verstoß gegen die Lenk- und Ruhezeiten der LKW Fahrer
Die korrekte Erfassung von Lenk- und Ruhezeiten ist entscheidend, um hohe Bußgelder zu vermeiden und deine Betriebskosten niedrig zu halten.
Verwarnungsgelder liegen in etwa zwischen 5 und 55 € und werden verhängt, wenn einmalig eine Überschreitung von 60 Minuten der Lenkzeit vorliegt. Geringe Bußgelder fallen beispielsweise für die Verkürzung der Lenkzeitunterbrechung an. So kosten die ersten 15 Minuten etwa 30 €, weitere 15 Minuten sogar 60 €. Wer die wöchentliche Ruhezeit im Lkw verbringt, muss sogar mit einem Bußgeld von 500 € rechnen.
Summieren sich die Vorfälle oder liegt eine grobe Verletzung der Verordnung vor, kann es teuer werden. Fahrer können Bußgelder bis zu 5.000 €, Unternehmen sogar bis zu 33.000 € erhalten.

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